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Glühlampe für Brems-/Schlusslicht

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Glühlampe, Brems-/Schlusslicht



Die Bremsleuchten tragen entscheidend zur allgemeinen Fahrsicherheit bei, indem sie dem nachfolgenden Verkehr durch ihr leuchten auf die Verzögerung des Fahrzeugs hinweisen. Die Betätigung der Bremsleuchte ist über die Jahre ganz unterschiedlich. Aktiviert werden alle Bremslichter über das Bremspedal. Über lange Jahre wurde dabei ein elektromechanischer Taster (Bremslichtschalter) angesteuert. Alternativ dazu gibt es auch Ausführungen, bei denen das Bremslicht durch Druckaufbau in der hydraulischen Bremsanlage betätigt werden. Heutzutage kommen Näherungsschalter zum Einsatz, welche das Metall des Bremspedals registrieren und damit das Bremslicht aktivieren. In jedem Fall wird das Signal an ein Steuergerät übermittelt, welches die Bremsleuchten letztendlich aktiviert oder das Signal an das verantwortliche Steuergerät weitergibt. Dieser Aufbau ist übrigens auch für das adaptive Bremslicht möglich. Das adaptive Bremslicht kann dadurch bei Voll- oder Notbremsungen entweder stärker leuchten oder auch Blinken und somit auf eine Extremsituation aufmerksam machen.

Sämtliche Normen und Vorgaben der Bremsleuchte werden im § 53 der StVZO geregelt. Als Pflicht gilt es, dass jedes Kfz und jeder Anhänger mit 2 rot leuchtenden Bremsleuchten ausgestattet sind, welche bei Betätigung der Bremse rückwärtig wirken. Sie müssen heller bzw. stärker leuchten als Schlussleuchten und sind auch in deren Nähe verbaut bzw. als Einheit mit den Schlussleuchten zusammengefasst. Gemäß EU-Recht müssen seit 1. Januar 1998 alle Neufahrzeuge zusätzlich mit einer dritten Bremsleuchte ausgestattet sein.