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Glühlampe für Rückfahrleuchte

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Glühlampe, Rückfahrleuchte



Nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) wird in § 52a die Rückfahrleuchte so definiert, dass sie die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchten soll. Damit zeigt sie den anderen Verkehrsteilnehmern an, dass das Fahrzeug rückwärts fährt bzw. beginnt, rückwärts zu fahren.

Beim Verbau haben die Rückfahrleuchten den so genannten ECE-Regelungen zu entsprechen. Diese bestimmen, wie viele Leuchten bei welcher Fahrzeugklasse zulässig sind. Außerdem wird in der ECE-Regelung beschrieben, wo und wie die Beleuchtung zu befestigen ist. Darüber hinaus bestimmt diese Regelung auch die lichttechnischen Aspekte der Leuchte. Hierbei wird z.B. der Bereich um das Fahrzeug bestimmt, der beleuchtet werden muss, beleuchtet werden kann und nicht beleuchtet werden darf. Auch der Farbort wird unter anderem in der ECE-Regelung bestimmt.

In jedem Fall muss jeder Pkw mit mindestens ein oder zwei Rückfahrscheinwerfern ausgestattet sein, welche in weißem Licht aufleuchten. Je nach Fahrzeugmodell sind die Rückfahrleuchten entweder einzeln verbaut oder auch direkt in den rückwärtigen Scheinwerfern integriert.

Wechsel

Ist die Glühlampe der Rückfahrleuchte defekt, sollte diese zur eigenen Sicherheit auch umgehend ausgewechselt werden. Da die Designs der jeweiligen Modelle sehr unterschiedlich und heutzutage auch sehr komplex und platzsparend sind, kann der eigenständige Tausch der defekten Glühbirne sehr schwierig und mühselig sein. Wir raten daher, diese Arbeiten von einem Fachmann vornehmen zu lassen.