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Glühlampe für Kennzeichenleuchte

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Glühlampe, Kennzeichenleuchte



Die Kennzeichenbeleuchtung hat die Aufgabe, das hintere Kraftfahrzeugkennzeichen auch bei Dunkelheit zu beleuchten und somit die Ablesbarkeit zu gewährleisten. In Deutschland wird die hintere Kennzeichenbeleuchtung in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) geregelt. Im § 10 FZV sind demnach nur Leuchten zugelassen, die über eine ECE-Genehmigung verfügen. Über eine elektrische Schaltung wird die Kennzeichenbeleuchtung immer gleichzeitig mit den Rückleuchten ein- und ausgeschaltet. Zunehmend kommen für die Kennzeichenbeleuchtung Leuchtdioden zum Einsatz, da diese, wegen ihres geringen Wärmeverlusts, erheblich effizienter und auch langlebiger sind als herkömmliche Glühlampen. Zudem sollte das Licht der Kennzeichenleuchte möglichst farblos sein. Außerdem muss die Kennzeichenbeleuchtung so verbaut sein, dass kein Lichtstrahl unmittelbar nach hinten ausstrahlt. Somit wird eine Irritation der nachfahrenden Fahrzeugfahrer vermieden. Auch die Intensität, der Lichtstärkepegel sowie die Leuchtdichte als auch das Lichtquellenmodul sind detailliert vorgegeben und vorgeschrieben.

Wechsel

Die Kennzeichenbeleuchtung geht eigentlich selten kaputt. Sollte sie dennoch einmal ausfallen, ist sie in der Regel über ein Plug & Play selber schnell zu wechseln. Hierfür ist kein Fachmann notwendig.