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Glühlampe für Blinkleuchte

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Glühlampe, Blinkleuchte



Der Fahrtrichtungsanzeiger, umgangssprachlich Blinker oder Blinkleuchte genannt, dient zur Information über die Änderung bzw. die Ankündigung der Änderung der Fahrtrichtung. Sie sind an den Pkws seitlich verbaut und sowohl vorne als auch hinten vorgeschrieben. In neueren Pkw-Modellen sind oftmals mehr als nur die zwei vorgeschriebenen Blinklichter auf jeder Seite des Fahrzeugs verbaut. So findet man sie auch immer häufiger an den Seitenspiegeln integriert. In der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) wird im § 54 vorgeschrieben, wo genau die Blinkleuchte an einem Fahrzeug angebracht sein muss und auch, dass als Fahrtrichtungsanzeiger nur Blinkleuchten mit gelbem Licht zulässig sind. Ebenso vorgegeben ist die Frequenz, die phasengleich auf der jeweiligen Seite von1,5 Hz ± 0,5 Hz (90 Lichterscheinungen pro Minute ± 30) ist.  In Deutschland müssen die Blinker spätestens nach 1,5 Sekunden nach Betätigen des Fahrtrichtungsschalters aufleuchten. Zum Bedienen der Blinkleuchte verwendet man einen am Lenkrad angebrachten Blinkhebel. Dieser Blinkgeber ist bei den meisten Fahrzeugen in waagerechter Ruheposition an der Lenksäule angebracht. In neueren Modellen reicht für einen Spurwechsel bereits eine leichte Berührung des Blinkgebers in die gewünschte Richtung (nach oben = rechts, nach unten = links). Dieser setzt dann 3 Blinkmomente ab und stellt sich automatisch wieder aus. Betätigt man den Blinkgeber komplett und biegt in eine Kurve, stellt sich der Blinker automatisch wieder aus, sobald das Fahrzeug wieder geradeaus fährt.

Beim betätigen des Blinkgebers ist es in Deutschland Pflicht, dass der Blinktaster so getaktet ist, dass die relevante Hellzeit der Blinkleuchten 30% bis 80% beträgt. Ebenso ist es notwendig, dass der Blinkrhythmus mit der so genannten Hellphase beginnt. Außerdem muss im Blickfeld des Fahrers in derselben Frequenz eine grüne Kontrollleuchte und/oder die Funktion des Blinkers auf eine andere, unmissverständliche Weise angezeigt werden. In den meisten Fahrzeugen ist daher neben der Anzeige im Cockpit auch eine akustische Rückmeldung wahrzunehmen.

Ist ein Blinker kaputt ist dies durch eine deutlich schnellere Frequenz am defekten Licht sowie an der Anzeige im Fahrzeuginneren erkennbar und sollte umgehend von einem Fachmann behoben werden.

Blinkleuchten als Warnblinkanlage

In Deutschland dürfen die Blinker auch als Warnblinkanlage genutzt werden. Diese wird z.B. bei einem stillstehenden Fahrzeug nach einem Unfall, sowie beim Abschleppen sowie als Warnung bei einem nahenden Stau eingeschaltet.

Untersagt ist hingegen die Verwendung der Warnblinkanlage bei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen.

Wird der Schalter für den Warnblinker bedient (rotes Warndreieck), leuchten alle Blinklichter in der vorgegebenen Frequenz sowohl rechts als auch links an einem Fahrzeug sowie der betätigte Taster im Cockpit des Fahrzeugs. In modernen Fahrzeugmodellen kann die Warnblinkanlage durch extrem starkes abbremsen ausgelöst werden. Der Schalter für den Warnblinker befindet sich heutzutage meist in der Mittelkonsole oder auf Höhe der Luftaustrittsdüsen des Fahrzeugs. Auch bei Fahrzeugen, die mit einer fernbedienbaren Türschließung genutzt werden können, werden die Blinker als optische Kontrolle beim Öffnen und Schließen eines Fahrzeugs verwendet.

Benutzungsvorschriften

Das Blinklicht muss immer rechtzeitig und deutlich vor dem Anfahren und Abbiegen, sowie bei abknickender Vorfahrt zu betätigen, damit sich andere Verkehrsteilnehmer auf den Abbiege- oder Spurwechsel einstellen können und keine panischen oder hektischen Reaktionen ausgelöst werden. Dabei muss der Blinker mindestens drei Mal aufblinken. Gemäß § 7 der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) muss der Fahrstreifenwechsel durch mindestens dreimaliges Aufleuchten des entsprechenden Fahrtrichtungsanzeigers vor dem Fahrstreifenwechsel angekündigt werden. Nach § 8 StVZO darf beim Einbiegen in den Kreisverkehr in Deutschland nicht geblinkt werden. Allerdings muss beim Ausfahren aus dem Kreisverkehr geblinkt werden. In Österreich verhält sich dies übrigens genau andersherum. Auch beim Fahren vom Fahrbahnrand auf die Straße sowie von der Straße auf den Fahrbandrand ist der Blinker zu benutzen.